Ablauf eines Adoptionsverfahrens

Adoptionswillige Eltern müssen sich auf ein längeres Verfahren einstellen

Text zuletzt aktualisiert: 13.06.2024

Im Adoptionsverfahren steht das Kindeswohl im Vordergrund

Paare, die eine Adoption anstreben, erhalten von Anfang an eine umfassende Unterstützung und fachliche Beratung von den Fachkräften in den Adoptionsvermittlungsstellen. Im Mittelpunkt steht das Ziel, für ein Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, die am besten geeignete Familie zu finden. In welchen Schritten die Bewerbung und das Adoptionsverfahren abläuft, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Wie läuft eine Inlandsadoption ab?

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Wenn Sie sich für eine Adoption interessieren, ist das örtliche Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Adoption, die Ihnen eine gut durchdachte Entscheidung ermöglichen.
 

Für die Bewerbung um eine Inlandsadoption benötigen Sie folgende Unterlagen: 
  • Erweitertes Führungszeugnis 
  • Geburtsurkunde 
  • Heiratsurkunde 
  • Ausführliche Lebensläufe 
  • Ausgefüllter Fragebogen und Antrag auf Adoptionsbewerbung  
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, Verdienst, Vermögen und Schulden
     
Schritte im Adoptionsprozess

In persönlichen Gesprächen und bei mindestens einem Hausbesuch besprechen die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen, warum Sie ein Kind adoptieren möchten und was Sie sich davon erwarten. Welche konkreten Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie auf dieser Seite auf dem Familienportal.NRW. Nach Sichtung der Unterlagen und mehreren Gesprächen beurteilt die Vermittlungsstelle, ob und für welche Kinder Sie sich als Adoptiveltern eignen. Sie werden dann in einen Pool potenzieller Adoptiveltern aufgenommen.

Wichtig zu wissen: Die Adoptionsvermittlungsstelle hat den Auftrag, passende Eltern für ein Kind zu suchen – und nicht umgekehrt. Wird ein Kind zur Adoption freigegeben und hat die Vermittlungsstelle Sie als passende Familie ausgewählt, kommt das Kind meist kurzfristig zu Ihnen in die gesetzlich vorgesehene Adoptionspflege. In dieser Zeit soll die Möglichkeit zum Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung gegeben werden. Ihre Familie wird nach Bedarf währenddessen vom Jugendamt weiter eng betreut. Die elterliche Sorge liegt noch nicht bei den zukünftigen Adoptionseltern, sondern bis zum Adoptionsbeschluss in der Regel beim Jugendamt.

Wenn die Adoptionspflege ergibt, dass die Aufnahme in Ihrer Familie dem Wohl des Kindes entspricht, kann der Adoptionsantrag beim Notar gestellt werden. Laut den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter sollte der Adoptionsantrag frühzeitig gestellt werden, also schon vor Abschluss der Adoptionspflege. Der Notar reicht den Antrag beim Familiengericht ein, das abschließend über den Antrag entscheidet. Der Adoptionsbeschluss stellt das adoptierte Kind einem leiblichen Kind gleich.

Wie läuft eine Auslandsadoption ab?

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Wenn Sie sich für eine Auslandsadoption interessieren, nehmen Sie Kontakt mit der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes auf oder mit einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle, die für Auslandsadoptionen aus bestimmten Herkunftsländern zugelassen ist. Hier können Sie sich ausführlich beraten lassen, um eine abgewogene Entscheidung zu treffen.

Möchten Sie den Weg einer Auslandsadoption gehen, folgen in einem zweistufigen Verfahren weitere persönliche Gespräche mit den Fachkräften des Jugendamtes sowie der Auslandsvermittlungsstelle, bei der Sie sich beworben haben. Das Jugendamt in Deutschland prüft, ob Sie grundsätzlich für eine Adoption geeignet sind.

Die Auslandsvermittlungsstelle, bei der Sie sich beworben haben, prüft, ob Sie speziell für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Herkunftsland geeignet sind. Danach leitet die Adoptionsvermittlung Ihre Bewerbung an die zuständige Stelle in dem ausländischen Staat weiter, für den Sie sich entschieden haben. 
 

Für die Bewerbung um eine Auslandsadoption benötigen Sie folgende Unterlagen: 
  • Erweitertes Führungszeugnis 
  • Geburtsurkunde oder Ihr Familienbuch 
  • Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind 
  • Ausführliche Lebensläufe 
  • Ausgefüllter Antrag auf Eignungsprüfung zur Adoption eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland 
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, Verdienst, Vermögen und Schulden 
  • Gesundheitszeugnis oder ein ärztliches Attest 
  • Ihren Reisepass oder den Personalausweis, wenn dieser für die Einreise in das Herkunftsland des Kindes ausreicht 
     
Schritte im Prozess einer Auslandsadoption

Während der gesamten Zeit des Bewerbungsprozesses werden Sie von Ihrer Auslandsvermittlungsstelle begleitet und auf die Adoption vorbereitet. Bekommen Sie einen Vorschlag für ein Kind, erfahren Sie nähere Einzelheiten über die bisherige Lebensgeschichte, das Alter und den Gesundheitszustand, den Entwicklungsstand und besondere Bedürfnisse des Kindes.

Möchten Sie den Vorschlag annehmen und hat die Auslandsvermittlungsstelle der Fortsetzung des Verfahrens zugestimmt, reisen Sie ins Herkunftsland. Dort können Sie das Kind kennenlernen und anschließend das gerichtliche Adoptionsverfahren im Herkunftsland einleiten. Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens ist je nach Herkunftsland unterschiedlich geregelt.

Die Vermittlungsstelle wird Sie beraten, wie das Adoptionsverfahren im Herkunftsland konkret abläuft und unterstützt Sie bei der Abwicklung. Zurück in Deutschland muss die Adoption anerkannt werden, damit sie rechtlich wirksam werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass das jeweilige Adoptionsrecht sich je nach Herkunftsland vom Adoptionsrecht in Deutschland unterscheidet.

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, die ausländische Adoption in eine Adoption umzuwandeln, die dem deutschen Recht entspricht. Die ausländische Adoption wird erst mit der Anerkennung in Deutschland wirksam. Den Antrag auf Anerkennung der Adoption können Sie bereits vom Herkunftsland des Kindes aus stellen.

Das ist die Voraussetzung für die Ausstellung einer Bescheinigung durch die Vermittlungsstelle, mit der Sie die Einreisepapiere für Ihr Adoptivkind bei der deutschen Botschaft oder der Auslandsvertretung im Herkunftsland des Kindes beantragen können, um gemeinsam nach Deutschland einzureisen.

Es gibt eine relativ häufig vorkommende Ausnahme von dem oben genannten Verfahren: Adoptionen, die nach dem Haager Adoptionsübereinkommen zustande gekommen sind, werden kraft Gesetzes von Anfang an in Deutschland anerkannt, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. In diesen Fällen stellt die Auslandsvermittlungsstelle dann auch keine Bescheinigung aus.

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

Informationen, Auskünfte und Beratungsangebote über die Möglichkeiten, Aussichten und Voraussetzungen einer Adoption erhalten Sie bei den folgenden Stellen:  

 

Inlandsadoption: 

Auslandsadoption: 

*) Bitte beachten Sie, dass sich die Tätigkeit der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen nur auf die Länder bezieht, für die sie anerkannt sind. Sie können nicht aus jedem Staat vermitteln.

Weitere Informationen zu internationalen Adoptionen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Auf dem Familienportal des Bundes finden Sie ebenfalls Informationen und FAQs zum Thema Adoption.

Am 1. April 2021 sind wichtige Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Adoptionswirkungsgesetzes in Kraft getreten. Den Flyer „Was ist neu?” mit Informationen zu den zentralen Neuerungen für annehmende Eltern bei Inlandsadoptionen finden Sie auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums.

Auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums können Sie auch einen Flyer mit Informationen für annehmende Eltern bei Auslandsadoptionen herunterladen.